Teilnahmebedingungen für Fußballturniere

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die von der Spvgg. 1910 e.V. Langenselbold veranstalteten Fußballturniere. Sie finden insbesondere auf Jugend-, Erwachsenen- und Firmenturniere Anwendung.

Ergänzende Informationen zu den jeweiligen Turnieren, insbesondere zu Termin, Spielort, Teilnahmegebühr, Mannschaftsgröße und Spielform, ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

1. Veranstalter

Veranstalter ist:

Spvgg. 1910 e.V. Langenselbold
Niedergründauer Straße 44
63505 Langenselbold

E-Mail: turniere@langenselbold1910.de

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das für das jeweilige Turnier bereitgestellte Online-Anmeldeformular oder über einen anderen vom Veranstalter ausdrücklich vorgesehenen Anmeldeweg.

Mit dem Absenden der Anmeldung wird ein verbindliches Angebot zur Teilnahme am jeweiligen Turnier abgegeben. Der Teilnahmevertrag kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung des Teilnahmeplatzes durch den Veranstalter zustande.

Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Zusage eines Teilnahmeplatzes dar, sofern aus ihr nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.

Bei Mannschaftsanmeldungen bestätigt die anmeldende Person, zur Anmeldung der jeweiligen Mannschaft berechtigt zu sein und als verantwortliche Ansprechperson für die weitere Turnierorganisation zur Verfügung zu stehen.

Bei der Anmeldung minderjähriger Teilnehmender müssen die jeweils erforderlichen Zustimmungen der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Bei begrenzter Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz.

Wird eine Anmeldung zunächst auf einer Warteliste geführt, kommt der Teilnahmevertrag erst zustande, wenn die Teilnahme ausdrücklich bestätigt wird.

3. Teilnahmegebühr und Zahlung

Für die Teilnahme gilt die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebene Teilnahmegebühr.

Soweit ein Turnier kostenfrei angeboten wird, entstehen durch die Anmeldung keine Teilnahmegebühren.

Bei kostenpflichtigen Turnieren wird nach Bestätigung der Teilnahme eine Rechnung beziehungsweise eine entsprechende Zahlungsinformation bereitgestellt.

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb des angegebenen Zahlungsziels unter Verwendung des genannten Verwendungszwecks zu bezahlen.

Werden für das jeweilige Turnier besondere Zahlungsbedingungen oder Rabatte angeboten, ergeben sich diese aus der Veranstaltungsbeschreibung oder den bei der Anmeldung bekannt gegebenen Informationen.

4. Kostenfreie Abmeldung

Soweit für das jeweilige Turnier eine kostenfreie Abmeldefrist vorgesehen ist, wird diese vor Abschluss der Anmeldung in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben.

Eine kostenfreie Abmeldung ist innerhalb der für das jeweilige Turnier angegebenen Frist möglich. Die hierfür geltenden Fristen und Bedingungen werden mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.

Die Abmeldung kann über eine vom Veranstalter bereitgestellte Online-Abmeldemöglichkeit oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.

Maßgeblich für die Einhaltung einer Abmeldefrist ist der Eingang der Abmeldung beim Veranstalter.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei einer fristgerechten kostenfreien Abmeldung vollständig zurückerstattet.

5. Abmeldung nach Ablauf der kostenfreien Abmeldefrist

Nach Ablauf einer vereinbarten kostenfreien Abmeldefrist bleibt die Teilnahmegebühr bei einer Abmeldung grundsätzlich geschuldet, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften und den bei der Anmeldung vereinbarten Bedingungen zulässig ist.

Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vergabe des frei gewordenen Teilnahmeplatzes werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Dem Anmeldenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer finanzieller Nachteil entstanden ist.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend verrechnet.

Gesetzliche Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.

6. Gesetzliches Widerrufsrecht

Bei Turnieren, die zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen.

Für entsprechende Verbraucherverträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Eine vom Veranstalter ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit zur kostenfreien Abmeldung bleibt hiervon unberührt.

7. Turnierordnung und Spielplan

Für jedes Turnier kann der Veranstalter eine gesonderte Turnierordnung sowie einen verbindlichen Spielplan veröffentlichen.

Die Turnierordnung enthält insbesondere die für das jeweilige Turnier geltenden spieltechnischen und organisatorischen Regelungen. Hierzu können die Spielzeit, die Spielform, das Wertungssystem, der Turniermodus, die Auswechselbestimmungen sowie Regelungen zum Verhalten auf dem Spielfeld gehören.

Die endgültige Turnierordnung und der Spielplan können auch erst nach Ablauf des Anmeldeschlusses erstellt und veröffentlicht werden, insbesondere wenn die endgültige Anzahl der teilnehmenden Mannschaften für die Turnierplanung berücksichtigt werden muss.

Die für eine Teilnahme wesentlichen und bei der Anmeldung bereits bekannten Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und diesen Teilnahmebedingungen.

Die Turnierordnung konkretisiert diese Bedingungen. Sie darf wesentliche, bereits verbindlich vereinbarte Teilnahmebedingungen nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage einseitig verändern.

Der Veranstalter stellt die endgültige Turnierordnung und den Spielplan rechtzeitig vor Turnierbeginn zur Verfügung und informiert die gemeldeten Mannschaften über deren Veröffentlichung.

Ergeben sich nach der Anmeldung wesentliche Änderungen gegenüber den ursprünglich vereinbarten Teilnahmebedingungen, werden die betroffenen Mannschaften hierüber informiert. Soweit eine solche Änderung rechtlich nicht ohne Zustimmung zulässig ist, können die betroffenen Mannschaften die Änderung ablehnen und von der Teilnahme zurücktreten. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet.

8. Änderungen des Turnierablaufs

Der Veranstalter kann organisatorische Einzelheiten des Turniers aus sachlichen Gründen anpassen, soweit der vereinbarte Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

Dies betrifft insbesondere die zeitliche Abfolge einzelner Spiele, die Zuweisung von Spielflächen sowie die Gruppeneinteilung und Spielansetzung im Rahmen des veröffentlichten Turniermodus.

Anpassungen können insbesondere aufgrund der tatsächlichen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Mannschaftsabsagen, organisatorischer Erfordernisse oder besonderer Umstände am Veranstaltungstag notwendig werden.

Über wesentliche Änderungen werden die betroffenen Mannschaften schnellstmöglich informiert. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Teilnahmeberechtigung und Mannschaften

Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach den für das jeweilige Turnier veröffentlichten Voraussetzungen.

Hierzu können insbesondere Altersklassen, Mannschaftsgrößen, Teilnahmebeschränkungen und weitere turnierspezifische Voraussetzungen gehören.

Die anmeldende Person ist dafür verantwortlich, dass die gemeldete Mannschaft die veröffentlichten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Mannschaftsmitglieder über die geltenden Turnierregeln informiert werden.

Ein Einsatz nicht teilnahmeberechtigter Personen kann die in der jeweiligen Turnierordnung vorgesehenen sportlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

10. Verhalten der Teilnehmenden

Bei unseren Turnieren stehen Fairness, gegenseitiger Respekt und der Spaß am Fußball im Mittelpunkt.

Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die geltenden Turnierregeln zu beachten und den Anweisungen der Turnierleitung, der Schiedsrichter sowie der verantwortlichen Ordnungskräfte Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung dienen.

Unsportliches Verhalten, Beleidigungen, Gewalt, Vandalismus sowie eine Gefährdung anderer Personen werden nicht toleriert.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Veranstalter einzelne Personen oder Mannschaften von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit dies nach den Umständen angemessen ist.

Bei einer unmittelbaren Gefährdung anderer Personen kann ein Ausschluss auch ohne vorherige Verwarnung erfolgen.

Ob und in welchem Umfang bei einem Ausschluss Teilnahmegebühren erstattet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

11. Gesundheit, Aufsicht und Erste Hilfe

Fußball ist eine körperlich anspruchsvolle Sportart. Die Teilnehmenden beziehungsweise bei Minderjährigen die hierfür verantwortlichen Personen haben dafür Sorge zu tragen, dass einer Teilnahme keine erkennbaren gesundheitlichen Gründe entgegenstehen.

Der Veranstalter führt im Rahmen der regulären Turnieranmeldung keine Gesundheitsprüfung durch. Gesundheitsdaten werden hierfür nicht erhoben.

Bei Jugendturnieren liegt die Betreuung und Aufsicht der minderjährigen Mannschaftsmitglieder grundsätzlich bei den anmeldenden Vereinen, deren verantwortlichen Betreuungspersonen beziehungsweise den Erziehungsberechtigten, soweit nicht ausdrücklich eine Aufsicht durch den Veranstalter übernommen wurde.

Die gesetzlichen Verkehrssicherungs- und sonstigen Pflichten des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

Bei Verletzungen können die verantwortlichen Personen die erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchführen.

Bei medizinischen Notfällen kann der Rettungsdienst verständigt beziehungsweise ärztliche Hilfe hinzugezogen werden, soweit dies nach den Umständen erforderlich ist.

12. Versicherungsschutz und persönliche Gegenstände

Die Teilnehmenden beziehungsweise die anmeldenden Vereine oder Unternehmen sind dafür verantwortlich, ihren jeweils bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls für ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Ein etwaiger Versicherungsschutz über einen Verein, Verband, Arbeitgeber oder eine private Versicherung richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen.

Der Veranstalter übernimmt keine besondere Verwahrung für mitgebrachte persönliche Gegenstände, soweit eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die gesetzlichen Haftungspflichten des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

13. Absage oder Abbruch durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann ein Turnier absagen, unterbrechen oder dessen Durchführung ändern, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung aus sachlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Dies kann insbesondere bei Unbespielbarkeit der Sportanlage, extremen Witterungsverhältnissen, behördlichen Anordnungen, unvorhersehbaren Ausfällen notwendiger Infrastruktur oder anderen erheblichen organisatorischen Hindernissen der Fall sein.

Wird das gesamte Turnier vor Beginn durch den Veranstalter abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet.

Bei einer Unterbrechung oder einem teilweisen Ausfall richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

14. Haftung

Die Teilnahme an einem Fußballturnier ist mit sporttypischen Risiken verbunden. Auch bei einer ordnungsgemäßen Organisation können Verletzungen und Unfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.

15. Foto- und Videoaufnahmen

Während unserer Turniere können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.

Eine Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Turnier.

Soweit für die Veröffentlichung von Aufnahmen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und freiwillig bei den betroffenen Personen beziehungsweise den erforderlichen Erziehungsberechtigten eingeholt.

Näheres regeln die Datenschutzinformationen zur Turnieranmeldung .

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung unserer Turniere enthält unsere Datenschutzinformation für Fußballturniere .

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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