Teilnahmebedingungen für Fußballcamps

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die von der Spvgg. 1910 e.V. Langenselbold angebotenen Fußballcamps.

1. Veranstalter

Veranstalter ist:

Spvgg. 1910 e.V. Langenselbold
Niedergründauer Straße 44
63505 Langenselbold

E-Mail: camp@langenselbold1910.de

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das für das jeweilige Fußballcamp bereitgestellte Online-Anmeldeformular.

Mit Absenden der Anmeldung wird ein verbindliches Angebot zur Teilnahme abgegeben. Der Teilnahmevertrag kommt mit der Bestätigung des Teilnahmeplatzes durch die Spvgg. 1910 e.V. Langenselbold zustande.

Bei der Anmeldung minderjähriger Teilnehmer bestätigt die anmeldende Person, zur Anmeldung des Kindes berechtigt zu sein.

Bei begrenzter Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz.

Wird eine Anmeldung zunächst auf einer Warteliste geführt, kommt der Teilnahmevertrag erst zustande, wenn ein Teilnahmeplatz ausdrücklich bestätigt wird.

3. Teilnahmegebühr und Zahlung

Es gilt die bei der jeweiligen Veranstaltung zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebene Teilnahmegebühr.

Rabatte, insbesondere Geschwisterrabatte, werden entsprechend den für das jeweilige Camp veröffentlichten Preisbedingungen berücksichtigt.

Nach der Anmeldung wird eine Rechnung erstellt. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels unter Angabe des dort genannten Verwendungszwecks zu zahlen.

4. Kostenfreie Abmeldung

Für jedes Fußballcamp wird eine Frist festgelegt, innerhalb der eine Anmeldung kostenfrei storniert werden kann.

Die kostenfreie Abmeldefrist beginnt mit der Bestätigung des Teilnahmeplatzes und beträgt die bei der jeweiligen Veranstaltung angegebene Anzahl an Kalendertagen.

Die kostenfreie Abmeldefrist endet jedoch spätestens mit Ablauf des Anmeldeschlusses des jeweiligen Fußballcamps.

Liegt der Anmeldeschluss vor dem rechnerischen Ende der individuellen Abmeldefrist, verkürzt sich die kostenfreie Abmeldefrist entsprechend.

Das für die jeweilige Anmeldung konkret geltende Datum, bis zu dem eine kostenfreie Abmeldung möglich ist, wird mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.

Eine Abmeldung kann über die vom Veranstalter hierfür bereitgestellte Abmeldemöglichkeit oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.

Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Abmeldung beim Veranstalter.

5. Abmeldung nach Ablauf der kostenfreien Abmeldefrist

Mit Ablauf der individuellen kostenfreien Abmeldefrist endet das vom Veranstalter freiwillig eingeräumte Recht auf eine kostenfreie Abmeldung.

Bei einer danach erfolgenden Abmeldung bleibt die vereinbarte Teilnahmegebühr grundsätzlich in voller Höhe geschuldet.

Die kostenfreie Abmeldefrist endet in jedem Fall spätestens mit Ablauf des für das jeweilige Fußballcamp festgelegten Anmeldeschlusses.

Dies gilt insbesondere auch bei Krankheit, Verletzung, Urlaub oder sonstigen persönlichen Gründen, die zur Nichtteilnahme oder zu einem vorzeitigen Abbruch der Teilnahme führen.

Dem Anmeldenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter aufgrund der Abmeldung kein oder ein wesentlich geringerer finanzieller Nachteil entstanden ist. Ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Vergabe des frei gewordenen Teilnahmeplatzes werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend verrechnet.

Das bloße Nichterscheinen zum Fußballcamp ohne vorherige Abmeldung befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr.

Eine freiwillige Erstattung, Gutschrift oder anderweitige Regelung aus Kulanz im Einzelfall begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung anderer oder zukünftiger Fälle.

6. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Bei den Fußballcamps handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden.

Für derartige Verträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Die vom Veranstalter freiwillig eingeräumte Möglichkeit zur kostenfreien Abmeldung gemäß Ziffer 4 bleibt hiervon unberührt.

7. Änderungen und Durchführung des Camps

Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf, einzelne Trainingsinhalte, Gruppeneinteilungen, Trainingsflächen oder organisatorische Einzelheiten anzupassen, soweit dies aufgrund der Teilnehmerzahl, Witterung, Platzverhältnisse oder aus anderen sachlichen Gründen erforderlich ist und der Gesamtcharakter des Fußballcamps erhalten bleibt.

Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Trainer, bestimmte Trainingsgruppen oder bestimmte Trainingsinhalte besteht nicht.

Angaben zu Kleider- oder Ausstattungsgrößen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Nach Ablauf des Anmeldeschlusses können Änderungen insbesondere bei bereits bestellter Teilnehmerausstattung nicht mehr garantiert werden.

8. Absage oder Abbruch durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann ein Fußballcamp absagen oder dessen Durchführung ändern, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung insbesondere aufgrund extremer Witterungsverhältnisse, Unbespielbarkeit der Sportanlage, behördlicher Anordnungen oder anderer nicht vom Veranstalter zu vertretender Umstände nicht möglich ist.

Wird das gesamte Fußballcamp vor Beginn durch den Veranstalter abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet.

Bei einem teilweisen Ausfall richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Gesundheitliche Voraussetzungen und besondere Hinweise

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich einzuschätzen, ob das angemeldete Kind gesundheitlich zur Teilnahme an einem Fußballcamp und den damit verbundenen sportlichen Aktivitäten in der Lage ist.

Gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige Umstände, die für eine sichere Betreuung während des Camps relevant sind, sollen dem Veranstalter bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

Änderungen, die erst nach der Anmeldung eintreten und für die Betreuung relevant sind, sind dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen.

Die regelmäßige Gabe von Medikamenten durch Trainer oder Betreuungspersonen erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache.

10. Erste Hilfe und medizinische Notfälle

Bei Verletzungen dürfen die eingesetzten Trainer und Betreuungspersonen die im jeweiligen Fall erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchführen.

Bei einem medizinischen Notfall ist der Veranstalter berechtigt, den Rettungsdienst oder ärztliche Hilfe zu verständigen, wenn dies nach den Umständen erforderlich erscheint.

Die angegebenen Erziehungsberechtigten beziehungsweise Notfallkontakte werden schnellstmöglich informiert.

11. Aufsichtspflicht, Bringen und Abholen

Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beginnt mit dem für das jeweilige Camp angegebenen Beginn der Betreuung und endet mit deren angegebenem Ende.

Für den Weg zum Camp sowie den Heimweg liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.

Während der Betreuungszeit dürfen Teilnehmer das Veranstaltungsgelände grundsätzlich nur mit Zustimmung einer verantwortlichen Betreuungsperson verlassen.

Soll ein Kind nach Ende der Betreuung selbstständig nach Hause gehen dürfen oder bestehen besondere Regelungen zur Abholung, ist dies dem Veranstalter entsprechend mitzuteilen.

12. Verhalten der Teilnehmer

Den Anweisungen der Trainer und Betreuungspersonen ist Folge zu leisten.

Von allen Teilnehmern wird ein respektvoller und fairer Umgang miteinander erwartet.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Anweisungen oder Verhaltensregeln, bei Gewalt, Vandalismus oder einer Gefährdung anderer Personen kann ein Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Die Erziehungsberechtigten werden in diesem Fall informiert und sind verpflichtet, das Kind gegebenenfalls zeitnah abzuholen.

Ein vom Teilnehmer zu vertretender Ausschluss begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

13. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer besteht keine besondere Verwahrpflicht des Veranstalters.

Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.

14. Foto- und Videoaufnahmen

Eine Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Fußballcamp.

Soweit Foto- oder Videoaufnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet werden sollen, wird hierfür im Rahmen der Anmeldung eine gesonderte freiwillige Einwilligung eingeholt.

Näheres regeln die Datenschutzinformationen zur Camp-Anmeldung.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Camp-Anmeldung und -Durchführung enthält die Datenschutzinformation zur Camp-Anmeldung.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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